Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April

Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19. April 2020 untersagt: …5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen,5a. Sportboothäfen, soweit nicht die weiterlesenÄnderung der Corona-Verordnung vom 9. April